AGBs

 Inhaltsverzeichnis:

 - 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrieb in unseren Geschäftsräumen

 - 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Handel


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile in unseren Geschäftsräumen


§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der Firma Sicking Autoverwertung Lippstadt GmbH und unseren Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Dies gilt ebenfalls für mündliche Nebenabreden. 


§ 2 Kaufpreis/Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit dies auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. 


§ 3 Lieferung und Lieferverzug
Sofern es sich um die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile handelt wird darauf hingewiesen, dass diese Kratzer oder sonstige kleinere Beschädigungen aufweisen können, die aber die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Angaben über Laufleistungen geben in jedem Fall nur die Angaben des Kilometerstandes des Kfz und/oder Angaben des Lieferanten wieder. Neuteile werden als solche ausdrücklich deklariert.
Alle Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Der Käufer kann den Verkäufer 10 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Leistung durch Zufall unmöglich, so haftet der mit den vorstehend vereinbarten Haftungs-Begrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers richten sich sodann nach den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegten Verzugsfolgen.
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in diesem Abschnitt genannten Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Anderen Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 


§ 4 Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 


§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß § 2 „Zahlung“ an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 


§ 6 Haftung für Sachmängel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in 2 Jahren, bei gebrauchten Teilen in 1 Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes. Wenn der Käufer eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes, bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für den von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Sollte eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

Ansprüche wegen Sachmängel hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 


§ 7 Haftung für sonstige Schäden

Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in den vorhergegangenen Abschnitten geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist. 


§ 8 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbedingung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich der Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 


§ 9 Hinweis gemäß 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 



2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Sicking Autoverwertung Lippstadt GmbH
für den Online-Handel mit neuen oder gebrauchten Autoteilen


§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sicking Autoverwertung Lippstadt GmbH gelten für alle Bestellungen im Online-Shop unter www.ebay-kleinanzeigen.de/SICKING-Autoverwertung. Unser Angebot richtet sich an Verbraucher sowie Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Wir sichern vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten zu. Wir verpflichten uns, diese Daten nicht an Dritte, welche mit der Bestellung und Lieferung nicht befasst sind, weiterzugeben. Mit der Speicherung der persönlichen Daten erklärt sich der Käufer ab Zustandekommen des Vertrages auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen einverstanden. Wir senden die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. 


§ 2 Vertragsschluss und Bestellung
Bei den von uns angebotenen Waren handelt es sich um Gebraucht-Ersatzteile, die fachgerecht demontiert wurden. Diese können Gebrauchsspuren aufweisen, die die Funktionsfähigkeit der Teile nicht beeinträchtigen sowie um Neuteile. Neuteile werden als solche ausdrücklich deklariert.
Präsentation und Bewerbung der Waren in unserem Online-Shop sind unverbindlich.
Mit der Bestellung der Ware (telefonisch, per E-Mail/Internet oder/und Fax) erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb 1 Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
Sollte die bestellte Ware nicht verfügbar sein, wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert. Etwaige Zahlungen werden erstattet. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Die Beratung durch unsere Verkäufer ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von einer eingehenden Prüfung der Waren auf ihre Eignung für die vorgesehen Verwendung. Karosserieteile sind vor Behandlung auf ihre Passform zu prüfen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Endpreise. Sie enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer, sonstige Steuern und Preisbestandteile. Skonti und andere Nachlässe werden nicht gewährt.
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Niederlassung des Verkäufers. Verpackung und Versand sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung werden zusätzlich berechnet.
Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung in bar, per Vorkasse, PayPal oder per Nachnahme. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Käufers.
Die Begleichung von Rechnungen per Überweisung kann auf Grundlage eines gesonderten Liefervertrages vereinbart werden. Hier gilt folgendes:
a) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang der Zahlung bei uns maßgeblich.
b) Bei Zahlungsverzug oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kaufpreises. 


§ 4 Abnahme der Ware

Der Käufer ist zur Abnahme der Ware verpflichtet. Wird die Abnahme schuldhaft verweigert, kann der Verkäufer eine Nachfrist von 8 Werktagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 15 % des vereinbarten Kaufpreises, es sei denn, der Verkäufer weist einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nach. 


§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der vom Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Im kaufmännischen Verkehr erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf sämtliche Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden hat, gleich aus welchem Rechtsgrund. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung des Verkäufers um mehr als 20 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

§ 6 Gewährleistung
Sämtliche den Waren zu Grunde liegenden Beschreibungen über Aussehen, Leistungen, Maße und Gewicht sind Beschaffenheitsangaben. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.
Der Verkäufer übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ersatzteile beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang.
Mängel müssen vom Käufer unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung schriftlich gerügt werden. Für Unternehmen gilt, dass der Käufer nicht zur Zurückhaltung – auch nicht zur teilweisen – des Kaufpreises oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen berechtigt ist. Mängelansprüche müssen spätestens 1 Monat nach der schriftlichen Zurückweisung des Verkäufers gerichtlich geltend gemacht werden.

Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten werden vom Verkäufer nicht übernommen. 


§ 7 Haftungsbeschränkungen
Die Gewährleistung wegen Sachmängeln von gebrauchten Teilen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und dem Verkäufer eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht nachgewiesen werden kann.
Sollte ausnahmsweise eine Gewährleistung vereinbart sein, verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von gebrauchten Teilen in 6 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei anderen Käufern (Verbrauchern) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in 1 Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Bei Montagefehlern oder sonstigen Handhabungsfehlern verzichtet der Käufer, soweit rechtlich zulässig, ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder durch Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Verkäufer oder seinen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Ansprüche der Käufer aufgrund unabdingbarer gesetzlicher Vorschriften bleiben von vorgenannten Regelungen unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht
Wird der Vertrag unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen gilt folgendes:

Der Käufer hat das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, ab dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren vollständig bzw. die Teillieferung in Besitz genommen hat. Das Recht des Widerrufs besteht nicht bei Lieferung von Gebrauchtteilen, die nach Käuferspezifikation bearbeitet und eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenso besteht kein Recht auf Widerruf bei elektronischen Bauteilen und Bauteilen, die in ihrer Art und Beschaffenheit ganz oder teilweise verändert und/oder geöffnet worden sind. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Sicking Autoverwertung Lippstadt GmbH, Bertramstraße 4, 59557 Lippstadt, www.sicking-autoverwertung.de, Mail: info@sicking-autoverwertung.de.


§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Kaufmann und ist gehört der Abschluss des Kaufvertrages zu seinem Handelsgeschäft ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Soweit die Ansprüche des Verkäufers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Verbrauchern nach deren Wohnsitz. 


§ 10 Informationspflicht zur Verbraucherschlichtungsstellen
Es erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.